Beitrag Humanitäres Völkerrecht

Humanitäres Völkerrecht

Wer von euch weiß, was sich hinter den Begriff „Humanitäres Völkerrecht“ verbirgt? Bis letzte Woche Donnerstag, den 10.4., konnte der GRW-Kurs 11 diese Frage auch nur ungenau beantworten, bis Mandy Merker in Funktion als ehrenamtliche Landesleiterin der DRK Wohlfahrt- und Sozialarbeit des DRK Landesverbandes Sachsen e.V. einen Einblick ermöglichte und erläuterte, was alles dazugehört.

Was ist nun das Humanitäre Völkerrecht?

„Das humanitäre Völkerrecht (HVR) ist ein Regelwerk, das darauf abzielt, die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten zu begrenzen. Es regelt die Kriegsführung und schützt die Opfer von bewaffneten Konflikten. Es ist in allen internationalen und nichtinternationalen bewaffneten Konflikten anwendbar, unabhängig von Legitimation oder Ursache der Gewaltanwendung.“[1]

Die Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes ist es das HVR zu verbreiten, umzusetzen, aber auch von den Konfliktparteien einzufordern. Es zählt hierbei das Maß der Not und Menschlichkeit, bei gleichzeitiger Neutralität.

Durch eine Beispielanwendung stiegen die Schüler inhaltlich in das Thema ein, wobei das Maß der Not und Menschlichkeit noch einmal herausgearbeitet wurde. Ebenso erfuhren sie etwas zum historischen Hintergrund und den Regeln, die im Krieg bzw. kriegerischen Auseinandersetzungen gelten:

  • Schutz von Zivilisten
  • Menschlicher Umgang mit Gefangenen (z. B. Folterverbot)
  • Schutz von Hilfsorganisationen, wie den Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften

Voraussetzung zum Gelingen des HVR ist Vertrauen, insbesondere die Helfer in Krisenregionen müssen darauf vertrauen, dass sich an die Regeln gehalten wird. Aus diesem Grund ist es wichtig dieses Recht zu verbreiten und es wird auch die Bundeswehr entsprechend geschult. Hilfsorganisationen wie das DRK setzen sich also für Menschlichkeit ein und bringen Hilfsgüter in Krisenregionen, sollten aber kein Ziel werden „We are not a target.“

Vielen Dank für den informativen und abwechslungsreichen Einblick in das humanitäre Völkerrecht an Mandy Merker.

S. Schmiedchen


[1] Humanitäres Völkerrecht

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