Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist laut Paragraf 43, 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 376) geändert worden ist,
“ … das gemeinsame Organ der Schule. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken von Schulleitung, Schulträgern, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten.“

Die Mitglieder der Schulkonferenz des Goethe-Gymnasiums im Schuljahr 2025/2026 sind neben dem Vorsitzenden Herrn Clausnitzer (Schulleiter) sowie Vertretern des Schulträgers:

ElternvertreterLehrervertreterSchülervertreterVertretung
Herr MarschnerFrau BrendelLukas AdamFrau Adam (doppeltetes Stimmrecht)
Herr LentwojtFrau WehnerEmma KubaHerr Anders (doppeltetes Stimmrecht)
Herr BroxHerr ForgberNora Käming
Frau WetzlichHer WolffKlara Wenke
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